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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Ollendorf

Ollendorf, den 10. 10. 2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 14. Juli 2022 mit Beschluss Nr. 01/25/2022 den Entwurf zur Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Ollendorf, bestehend aus dem Satzungsentwurf mit Planzeichnung, der Begründung und dem Grünordnungsplan, beschlossen. Der Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Ollendorf liegen einschließlich der Planzeichnung, der Begründung und dem Grünordnungsplan, verkürzt gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 sowie Satz 2, § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), in der Zeit

 

von Montag, 10. Oktober 2022 bis einschließlich Freitag, 21. Oktober 2022,

 

in der

 

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

Bauamt (Zimmer 10)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

 

während der allgemeinen Dienstzeiten

 

Montag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr,

und Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr,

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann zusätzlich auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft www.gramme-vippach.de unter der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung hinsichtlich des Entwurfs zur Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Ollendorf. Von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Geschäftszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

 

 

Hinweise:

  1. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig, da anderenfalls eine Zuordnung der erschwert sein kann. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung der Bebauungsplanverfahren eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
  2. In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Satzungsverfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, personenbezogener Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
  3. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt

 

 

Ollendorf, 9. September 2022

 

gez. Reifarth

Bürgermeister

 

 

 

Bild zur Meldung: Wappen des Freistaats Thüringen